3. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Firmenkunden
Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen finden Anwendung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit der Firma Lebkuchen-Schmidt GmbH & Co. KG, nachstehend Firma Lebkuchen-Schmidt genannt.
1. Auftragserteilung
| a) |
Die nachstehenden Bedingungen werden durch Auftragserteilung anerkannt. |
| b) |
Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma Lebkuchen-Schmidt ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. |
| c) |
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für Fehler bei der Übermittlung durch Telefon, Telegramm und sonstige Telekommunikationseinrichtungen haftet die Firma Lebkuchen-Schmidt nicht.
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2. Angebot
Die Angebote der Firma Lebkuchen-Schmidt sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.
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3. Lieferung
| a) |
Eingehende Aufträge werden unter Berücksichtigung der betrieblichen und saisonalen Gegebenheiten ausgeführt, soweit die bestellte Ware verfügbar (vorrätig) ist. |
| b) |
Die Firma Lebkuchen-Schmidt wählt die Art des Versandes, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden. |
| c) |
Die Kosten des durch Lebkuchen-Schmidt gewählten Versandweges in Deutschland trägt die Firma Lebkuchen-Schmidt. |
| d) |
Bei Lieferung innerhalb Deutschlands verstehen sich unsere Preise inklusive Frachtkosten und Transportverpackung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. |
| e) |
Portokosten für den Versand ins Ausland trägt der Besteller. |
| f) |
Das Risiko der Versendung trägt der Besteller. Ansprüche wegen Beschädigung oder Verlust sind deshalb vom Besteller unmittelbar an die Post oder den Spediteur zu richten.
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4. Lieferstörungen
Bei Störungen oder Einschränkungen im Betriebsablauf, Streiks, Rohstoffmangel, Feuer- und Wasserschäden sowie allen sonstigen unverschuldeten oder auf höhere Gewalt zurückzuführenden Lieferstörungen ist die Firma Lebkuchen-Schmidt für die Dauer dieser Störungen von der Lieferpflicht entbunden. Dauert die Störung länger als 14 Tage an, ist jeder Vertragsteil berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch wechselseitig Schadenersatzansprüche entstehen können.
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5. Mängelrüge
| a) |
Beanstandungen von Mängeln sind unverzüglich, längstens aber innerhalb von drei Wochen nach Auslieferung schriftlich anzuzeigen. |
| b) |
Bei berechtigter Beanstandung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Wahl der Firma Lebkuchen-Schmidt eine kostenlose Ersatzlieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Auch eine Haftung für jegliche Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
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6. Annahmeverzug des Bestellers
| a) |
Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so ist die Firma Lebkuchen-Schmidt berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. |
| b) |
Für diesen Fall schuldet der Besteller Schadenersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises, wobei den Vertragspartnern der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt.
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7. Eigentumsvorbehalt
| a) |
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der Firma Lebkuchen-Schmidt. Die gelieferte Ware kann von der Firma Lebkuchen-Schmidt herausverlangt werden, wenn sich der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als eine Woche im Rückstand befindet. |
| b) |
Veräußert der Besteller die von der Firma Lebkuchen-Schmidt gelieferten Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Firma Lebkuchen-Schmidt ab. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und der Firma Lebkuchen-Schmidt die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. |
| c) |
Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufgegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erfolgte Pfändungen des Kaufgegenstandes sind der Firma Lebkuchen-Schmidt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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8. Rücktrittsrecht
Die Firma Lebkuchen-Schmidt ist berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Besteller zurückzutreten, wenn dieser seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder wenn sonstige Umstände bekannt werden, die seine Leistungsfähigkeit in Frage stellen.
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9. Zahlungen
| a) |
Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. |
| b) |
In begründeten Fällen kann die Firma Lebkuchen-Schmidt weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, ohne dass dem Besteller hieraus ein Rücktrittsrecht erwächst. |
| c) |
Erfolgt die Zahlung nach vorstehenden Bedingungen nicht fristgerecht, dann ist die Firma Lebkuchen-Schmidt berechtigt, nach Fristablauf Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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10. Kundendaten
Die Firma Lebkuchen-Schmidt ist berechtigt, alle im Zuge der Geschäftsverbindungen vom Besteller erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.
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11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
| a) |
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung aus dieser Geschäftsverbindung ist Nürnberg. |
| b) |
Zwischen den Vertragspartnern ist, soweit es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann handelt, für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Im übrigen folgt der Gerichtsstand aus den gesetzlichen Bestimmungen. |
| c) |
Für alle Verträge gilt ausschließlich Deutsches Recht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Sitz des Bestellers außerhalb Deutschlands befindet. |
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